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HPL Technologies zur Euro-7-Norm und zu den Herausforderungen für die Automobilindustrie

Am 18. Dezember 2023 haben EU-Rat und Parlament einen Konsens für die Euro-7-Norm bekanntgegeben: Demnach müssen Automobilhersteller voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2026 unter anderem erstmalig Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb einhalten. Der Beschluss muss noch von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden, was für das erste Quartal 2024 erwartet wird. Die Automobilhersteller brauchen dringend Planungssicherheit, um emissionsarme Bremssysteme rechtzeitig auf den Markt zu bringen.

Wir laden Sie ein zu unserem


Presse-Hintergrundgespräch (virtuell)
Freitag, den 19. Januar 2024
15:00 bis 16:00 Uhr


Dr.-Ing. Phillip Utsch und Prof. Dr.-Ing. Johannes Henrich Schleifenbaum, Geschäftsführer der HPL Technologies GmbH und Entwickler der WECODUR®-Technologie, informieren zu

•    Auswirkungen der geplanten Euro-7-Norm auf die Planungszyklen der deutschen Automobilindustrie,
•    Regelung der Grenzwerte für Nicht-Abgasemissionen in der Euro-7-Norm und Auswirkungen auf das Tribosystem Bremse, 
•    Erläuterung des WECODUR®-Beschichtungssystems.

Es besteht ausreichend Zeit für Diskussion bzw. Fragestellungen durch die teilnehmenden Journalisten.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich per E-Mail unter sstuenkel@vocato.com bis Mittwoch, 17. Januar 2024, an. Der Link zum Online-Event wird Ihnen anschließend zugeschickt.

Thematischer Hintergrund:
Der vorläufige Euro-7-Beschluss sieht für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge keine Änderungen an den aktuellen Grenzwerten für Abgasemissionen aus der Euro-6-Norm vor. In der Einigung wird jedoch für die Emission fester Partikel eine neue Obergrenze – Partikeldurchmesser 10 nm (PN10) statt 23 nm nach Euro 6 – bestimmt. Neu sind die erstmalig eingeführten Grenzwerte für Nicht-Abgasemissionen wie Partikelemissionen von Reifen und Bremsen. Für Bremspartikel wurde ein Konsens für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb auf 3 mg/km im Standard-Fahrzyklus und 7 mg/km für Fahrzeuge mit anderen Antriebssystemen erreicht. Spezielle Grenzwerte gibt es für den Bremsabrieb bei schweren Nutzfahrzeugen: 5 mg/km für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und 11 mg/km für Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen.

Die endgültige Billigung und formelle Annahme der Vereinbarung durch beide Seiten steht noch aus. Experten rechnen aber fest mit einer Einführung von Bremsabrieb-Grenzwerten, was die Automobilindustrie angesichts des geplanten engen Zeithorizonts vor große organisatorische und technische Herausforderungen stellt.